Immer wieder werden wir angesprochen, dass die Straßen nicht gestreut werden.
Die Ortsgemeinde streut und räumt die besonders gefährlichen Straßen und Stellen. Das bedeutet, dass wir nur einen beschränkten Winterdienst haben.
Die Gemeindebedienstete sehen morgens zuerst nach, ob die Ausfahrtstraßen, die vom Straßenbauamt gestreut werden, schon gestreut sind. Wenn nein, machen wir das zuerst, damit unsere Bürger zur Arbeit fahren können.
Folgende Straßen werden vom Straßenbauamt gestreut: Rathausplatz, Nieder-Saulheimer-Str., Ober-Saulheimer-Str., Raiffeisenstr. Mainzer Str., Weedengasse, Neue Pforte und Pertelgasse.
Von der Ortsgemeinde werden die Straßen vor öffentlichen Plätzen oder Gebäuden gereinigt sowie gefährliche oder steile Stellen.
Nach der Satzung über das Reinigen der öffentlichen Straßen obliegt die Reinigungspflicht (bis zur Straßenmitte) vorm Grundstück oder Haus dem Hauseigentümer.
Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich zu räumen. Gefrorener oder festgefahrener Schnee ist durch hacken zu lösen. Wer mehr über die Straßenreinigungspflicht wissen möchte, kann die Satzung bei der Ortsgemeinde einsehen.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
