Achtung Hundehalter

In und um die Ortsgemeinde und Gemarkung mit ihrer intensiven landwirtschaftlichen / Weinbaunutzung finden wildlebende Tiere nur noch einen sehr begrenzten Lebensraum vor.

Durch die Ausweitung von Neubaugebieten, Gewerbeflächen und Straßenbau haben in den letzten Jahrzehnten die Lebensräume für Wild weiter abgenommen. Gleichzeitig erhöhten sich die Beunruhigungen und Störungen durch vermehrte Freizeitaktivitäten, denen unsere heimischen Wildarten ausgesetzt sind deutlich. Frei laufende Hunde, die Wild nachsuchen, aufspüren oder hetzen gefährden die Tierwelt in besonderem Maße.

Als Hundehalter haben Sie eine besondere Verantwortung ihrem Tier gegenüber übernommen. Dies schließt nicht nur die artgerechte Haltung ein, sondern auch die Beachtung gesetzlicher Vorschriften, die auch Einschränkungen im Interesse des Naturschutzes für den Hundehalter vorsehen. Bedenken Sie bitte, dass Sie beim Ausführen ihres Hundes eine größere Naturnutzung für sich in Anspruch nehmen als beispielsweise „normale“ Spaziergänger.

Unangeleint, dass ihr Hund nur laufen kann, falls er sich in ihrem Einwirkungsbereich befindet, d. h. der Hund muss sicher auf Pfiff oder Ruf gehorchen und zu Ihnen kommen und er darf beim Freilauf keine Wildtiere aufspüren oder ihnen nachstellen, denn dadurch würde er wildern. Der Einwirkungsbereich hängt entscheidend davon ab, wie gehorsam der Hund Ihren Anweisungen folgt. Das kann bedeuten, dass ungehorsame Hunde im Freien grundsätzlich anzuleinen sind.

Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen Hundehaltern und Jägern kam, möchten wir Sie auf die gesetzlichen Regelungen des Bundesjagdgesetzes hinweisen.

Martin Fölix
Ortsbürgermeister