Aus gegebenem Anlass darf ich Sie, die Bürgerinnen und Bürger, sowie alle Grundstückseigentümer unserer Gemeinde auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen.Ich bitte alle, darauf zu achten, dass die Reinigungspflicht neben dem Gehweg an ihrem Grundstück auch die öffentliche Straße bis zur Straßenmitte, sowie insbesondere die Straßenrinne umfasst. Besonders der Unkrautbewuchs der Straßenrinnen ist derzeit ein Stein des Anstoßes und sollte bei der Straßenreinigung besonders beachtet werden. Bitte helfen sie alle mit, dass die Außendarstellung unserer Ortsgemeinde weiterhin in einem schönen Licht erscheint. Wir bitten um Beachtung und ihr Verständnis.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister