An der Ober-Saulheimer Kerb von Mittwoch, 21.08.24 ab 8.00 Uhr bis Dienstag, 28.08.24 bis 12.00 Uhr und der Ritter-Hundt-Weinkerb von Mittwoch, 4. September 2024 ab 8:00 Uhr bis Mittwoch, 11. September 2024 bis 12:00 Uhr ist die Sperrung des Kerbebereiches und einiger umliegender Straßen erforderlich, um die Verkehrsgefährdung für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Betroffen sind folgende Straßen bzw. -bereiche:
Ober-Saulheimer Kerb: Wörrstädter Straße, Rathausplatz, Hasselgasse, Untergasse, Sackgasse, Nieder-Saulheimer-Straße bis Einmündung Friedhofstraße und die Huntstraße.
Ritter-Hundt-Kerb: Weedengasse, Schloßgässchen, Bachgasse, Pfarrgasse (Hausnr. 1-3, 7 und 9), Neupforte (Hausnr. 1-19b und 21), Rektor-Köhler-Straße (Hausnr. 2), Pertelgasse (Hausnr. 1-10), Spitalgasse (Hausnr. 1-10), Auf dem Römer, Glockengässchen, Heileckergasse (Hausnr. 1) und die Ostergasse (Hausnr. 1-3 und 2-8).
Die Anwohner dieser Straßen/-bereiche können selbstverständlich ihre Grundstücke anfahren. Sie benötigen hierfür jedoch eine Durchfahrtsgenehmigung, die sie ab sofort im Rathaus der Ortsgemeinde Saulheim erhalten. Die Anwohner der nicht angeführten Straßen/-bereiche fahren ihre Grundstücke über die ortsbekannten Umleitungswege an.
Um zu vermeiden, dass wie in der Vergangenheit viele unberechtigte Personen eine Durchfahrtsgenehmigung erhalten, muss bei Antragstellung auf Erteilung einer entsprechenden Genehmigung die Wohn- oder gegebenenfalls Betriebsadresse nachgewiesen werden. Bitte bringen Sie daher ein Ausweisdokument sowie die Fahrzeugscheine (eine Kopie ist ausreichend) der an dieser Adresse gemeldeten Fahrzeuge, für die Sie eine Durchfahrgenehmigung benötigen, mit.
Gewerbetreibende, die ihr Geschäft in den genannten Straßen/Bereichen haben, können für sich und ihre Mitarbeiter Durchfahrtsgenehmigungen erhalten. Bitte bringen Sie hierfür eine Aufstellung ihrer betroffenen Mitarbeiter und die entsprechenden Autokennzeichen mit. Es werden nur Durchfahrtsgenehmigungen für Mitarbeiter ausgestellt, die auf der Gesamtliste eingetragen sind. Um das Ausstellen unberechtigter Genehmigungen zu vermeiden, werden für Mitarbeiter ansässiger Gewerbe keine Einzelanfragen bearbeitet.
Der Ordnung halber weisen wir ausdrücklich darauf hin: Die Genehmigung dient lediglich dazu, dass Sie Ihr Grundstück anfahren können. Sie berechtigt keinesfalls zum Parken im gesperrten Bereich.
Im Rathaus der Ortsgemeinde können die Durchfahrtsgenehmigungen zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, die letztendlich aber auch Ihrer eigenen Sicherheit dient.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister