Bekanntmachung: EU-Weinbaukartei
Rodungs-, Pflanz und Änderungsmeldung Die zusammenfassende Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2009 ist spätestens bis zum 31. Mai 2009 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften weniger als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, sofern sie Trauben, Maische, Most oder Wein vermarkten Rodungen und Pflanzungen vornehmen Allen Weinbautreibenden, von denen bereits [...]
