Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
uns ist ein würdevolles, gepflegtes und einheitliches Erscheinungsbild unserer Friedhöfe sehr wichtig. Dazu tragen auch die Urnenwände bei. Deshalb möchten wir Sie freundlich an die geltenden Regelungen unserer Friedhofssatzung erinnern:
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Jede Urnenkammer ist mit einer Verschlussplatte versehen, die auf Wunsch durch den Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten graviert werden kann.
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Schmuckstücke oder Kerzen, die über die Wandfläche hinausragen, sind an den Urnenwänden nicht erlaubt.
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Zulässig sind lediglich fest mit der Grabplatte verbundene Blumenvasen mit einem Durchmesser von höchstens 4 cm.
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Im Bereich vor der Urnenwand sowie direkt an den Kammern dürfen keine Pflanzen, Blumen oder sonstiger Grabschmuck abgelegt werden.
Diese Regeln sollen nicht einschränken, sondern helfen, dass alle Angehörigen einen Ort der Ruhe, Würde und Einheitlichkeit vorfinden. Die Bauhofmitarbeiter sind angehalten, nicht zugelassene Gegenstände zu entfernen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Pflege unseres Friedhofes.
Christoph Fölix, Ortsbürgermeister